Hygienebestimmungen

1.            Grundsätzliche Festlegungen

1.1          Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Maske auf den Verkehrsflächen der Schule.

Beim Betreten und bis zum Verlassen des Schulgeländes der GGS Nümbrecht wird das Tragen eines Mundschutzes verbindlich angeordnet.

Eine Ausnahme hiervon gilt für die SchülerInnen, soweit sie sich an ihren festen Sitzplätzen befinden und Unterricht stattfindet. Solange der feste Sitzplatz noch nicht eingenommen wurde oder sobald er verlassen wird, ist eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Lehrkräfte, können vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht absehen, wenn stattdessen der empfohlene Abstand von 1,5 Meter eingehalten wird. Sofern jedoch das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mit den pädagogischen Erfordernissen und Zielsetzungen der Unterrichtserteilung und der sonstigen schulischen Arbeit nicht vereinbar ist, kann die Schule vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zumindest zeitweise oder für bestimmte Unterrichtseinheiten absehen. In diesen Fällen ist jedoch die Einhaltung der Abstandsregel mit 1,5 Meter zu beachten. Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, Mund-Nase-Bedeckungen zu beschaffen. Darüber bekommen die SchülerInnen bei einmaligem Vergessen bzw. im Bedarfsfall eine Mund- und Nasenbedeckung seitens der Schule gestellt.

Bei Weigerung zum Anlegen einer Mund-Nase-Bedeckung auf dem Gelände der GGS Nümbrecht hat die Schulleitung im Rahmen des Hausrechtes die SchülerInnen zu separieren. Die Erziehungsberechtigten werden informiert mit Aufforderung, das Kind abzuholen.

Die Mundschutze sollen auch während der An- und Abreise in den öffentlichen Verkehrsmitteln getragen werden.

Hinweis: Aus hygienischen Gründen sollen die Mundschutze einmal am Tag gewaschen oder zumindest 15 Minuten bei 70 Grad im Backofen desinfiziert werden. Auch bügeln auf höchster Stufe desinfiziert die Masken wieder.

 

1.2       Rückverfolgbarkeit

Um im Bedarfsfall Infektionsketten nachvollziehen und unterbrechen zu können, sind konstante Gruppenzusammensetzungen erforderlich, soweit nicht zwingende schulorganisatorische Gründe entgegenstehen. Der Unterricht soll in festen Klassen/Lerngruppen stattfinden. Jeder Lerngruppe ist ein fester Klassenraum zugewiesen. Ausnahmen bilden Gruppen für Ganztags- und Betreuungsangebote. In den Räumen für den Unterricht und andere schulische Angebote soll mit Ausnahme von Ganztags- und Betreuungsangeboten für Klassen/Lerngruppen eine feste Sitzordnung eingehalten und die An- und Abwesenheit der SchülerInnen täglich im Sitzplan dokumentiert werden. Für jede Unterrichtsstunde und vergleichbare Schulveranstaltung ist darüber hinaus die jeweilige Anwesenheit zu dokumentieren. Die entsprechenden Dokumente sind zur Rückverfolgbarkeit für vier Wochen aufzubewahren.

 

1.3       Raumnutzungen

Die Kinder werden im Klassenverband jeweils in einem fest zugewiesenen Unterrichtsraum mit fester Sitzordnung unterrichtet.

 

1.4       Toiletten

Auch im Bereich der Toiletten und während der Pausen ist das Abstandsgebot von mindestens 1,50 m einzuhalten.

Zuständig / Kontrolle:

Die Schüler*innen in erster Linie in Eigenverantwortung.
Kontrollen durch Lehrkräfte (z.B. Pausenaufsicht) sind nach Bedarf und Sozialverhalten der Schüler*innen durch die Schulleitungen anzuordnen.

 

1.5.      Verkehrswege

Soweit erforderlich werden zur Kennzeichnung von Verkehrswegen und Abstandszonen entsprechende Markierungen angebracht. Die Personen haben sich an die vorgegebenen Laufrichtungen / Wegemarkierungen sowie an den angebrachten Abstandsmarkierungen zu halten.

Zuständig / Kontrolle:

Festlegung in Abstimmung zwischen Schulleitung und Gebäudemanagement.

Die Schüler*innen in erster Linie in Eigenverantwortung. Kontrollen durch Lehrkräfte (z.B. Pausenaufsicht) sind nach Bedarf und Sozialverhalten der Schüler*innen durch die Schulleitungen anzuordnen.

 

2.         Anreise der Schüler*innen

2.1       Bus

Festlegungen
Die Schüler*innen sollen während der An- und Abfahrt im Bus jeweils nur einzeln sitzen und einen Mundschutz während der Fahrt tragen.

Vom Bushalteplatz ist der Weg direkt in die Schule zu nehmen. Ebenso ist nach Schulschluss der direkte Weg vom Schulgelände zum Bus zu nehmen.

Zuständig

Die Schüler*innen in erster Linie in Eigenverantwortung.

Innerhalb des öffentlichen Personennahverkehres die OVAG (wird noch ergänzt)

Im Schülerspezialverkehr die seitens des Schulträgers beauftragte Firma.

Kontrolle

Im Schülerspezialverkehr die beauftrage Firma unter Ausübung des „Hausrechtes“.

 

2.2       Betreten der Schule

Festlegungen

Die Schüler*innen treffen sich zum Schulanfang auf dem Schulhof, nehmen klassenweise in den auf 1,50m Abstand vorgesehenen Markierungen ihren Platz ein und werden von der der Aufsicht einzeln zum Eintritt aufgefordert. Sie betreten die Schule nur durch die beiden Eingänge von den Pausenhöfen aus. An den Eingängen sind Desinfektionsspender angebracht. Die Schüler*innen haben bei jedem Betreten der Schulgebäude eine Händedesinfektion vorzunehmen.

Danach begeben sich die Schüler*innen unmittelbar in die jeweiligen Klassenräume.

Zuständig / Kontrolle

Die Schüler*innen in Eigenverantwortung.

Kontrolle Einhaltung Händedesinfektion: Die jeweiligen Schulen an den Eingängen durch Aufsichtspersonal.

 

3.         Aufenthalt innerhalb des Schulgebäudes

Festlegungen
Die Schüler*innen begeben sich auf direktem Weg in Ihre Klassenzimmer und nehmen Ihren Platz ein.

Innerhalb der Schule (auch in den Klassenräumen) muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden.

Zuständig / Kontrolle

Die Schüler*innen in Eigenverantwortung und Lehrer*innen.

 

4.         Hygiene in Klassenräumen, Aufenthaltsräumen und Fluren

4.1.      Lufthygiene

Festlegungen
Eine Stoßlüftung wird vor und nach dem Unterricht sowie in den Pausen durchgeführt. Eine Querlüftung durch geöffnete Fenster und Türen findet während der gesamten Unterrichtszeit statt.

Zuständig / Kontrolle

Durchführung der Lüftung: Nur durch Lehrpersonal.

 

4.2.      Reinigung der Klassen- und Fachräume, Verkehrsflächen sowie Verwaltungs- und Lehrerbereiche

Festlegungen

Eine gründliche und regelmäßige Reinigung der Fußböden sowie häufig genutzter Flächen und Gegenstände ist wesentlich für einen guten Hygienestatus in der Einrichtung.

Vor Wiederaufnahme des Schulbetriebes ist eine Grundreinigung, die den besonderen Hygienischen Anforderungen der aktuellen Situation entspricht, vorzunehmen.

Dabei werden alle Kontaktflächen (insbesondere Handkontaktflächen wie z.B. Fenstergriffe, Türgriffe, Geländer, Tische, Stühle, etc.) nach den Vorgaben des Kreisgesundheitsamtes des OBK gereinigt.

Regelmäßige Reinigung: Kontaktflächen und Böden der Verkehrsflächen werden arbeitstäglich nach Schulschluss gereinigt. Die Fußböden in den Klassen- und Fachräumen werden alle 2,5 Tage gereinigt.

Zuständig / Kontrolle

Durchführung der Reinigung durch die beauftragte Reinigungsfirma.

Kontrolle erfolgt auch durch die Lehrkräfte, diese melden Abweichungen von den Reinigungsvorgaben direkt an das Gebäudemanagement der Gemeinde.

 

4.3.      Umgang mit Spielzeugen, Lern- und Beschäftigungsmaterialien

Gegenstände, wie Spielzeuge bzw. Lern- und Beschäftigungsmaterialien sind regelmäßig nass zu reinigen oder zu waschen (mindestens 60°C). Sind in der Einrichtung für Kinder und Jugendliche Entspannungsbereiche (zum Beispiel Sofa- Ecke) vorhanden, sind Textilien wie Decken, Bezüge, Kissen und Stofftiere etc. in regelmäßigen Abständen (zum Beispiel wöchentlich) bei mindestens 60°C zu waschen.

Zuständig / Kontrolle

Die zuständigen Lehrkräfte.

 

5.         Pausen

Die Schüler*innen der GGS Nümbrecht nutzen für die Pause die Außenflächen der GGS Nümbrecht. Die Hofpausenzeiten finden, nach Jahrgangsstufen1/2 und 3/4 getrennt, zeitversetzt statt. Auf dem Pausenhof darf der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden.

Bei schlechtem Wetter werden nach Weisung durch die Schule die Klassen- und Flurbereiche genutzt.

Zuständig / Kontrolle

Das Funktionieren bzw. die Kontrolle des Verbrauchsmaterials der Handdesinfektionsspender wird durch die täglich anwesende Reinigungskraft gewährleistet.

Kontrolle auf den Pausenflächen sowie die Einhaltung der Hygienevorschriften der Pausenflächenzugänge erfolgen durch die jeweiligen Lehrkräfte.

 

6.         Schulschluss

Bei Schulschluss / Busabfahrtzeit verlassen die Schüler*innen das Schulgebäude /das Schulgelände und wählen den direkten Weg Richtung Schulbushaltestelle bzw. den Heimweg.

Zuständig / Kontrolle

Schüler*innen in Eigenverantwortung. Lehrkräfte innerhalb des Schulgebäudes und im Bereich der Schulbushaltestelle.

 

7.         Hygiene / Reinigung im Bereich der Sanitäranlagen

7.1.      Ausstattung im Sanitärbereich

In Sanitärbereichen müssen Oberflächen von Fußböden und Wänden feucht zu reinigen und zu desinfizieren sein. An den Waschplätzen wird aus hygienischen Gründen Flüssigseife aus Seifenspendern und Einmalhandtuchpapier bereitgestellt.

Papierabwurfbehälter sind mit einem Beutel zu versehen und täglich zu entleeren.

Eine Reinigung der Abfallbehälter innen und außen wird täglich durchgeführt werden.

Toilettenbürsten sind regelmäßig auszutauschen.

Schülerinnentoiletten und Damentoiletten sind mit Hygieneeimern mit Beutel auszustatten, täglich zu entleeren und täglich innen und außen zu reinigen.

Toilettenpapier, Handtuchpapier und Flüssigseife sind grundsätzlich vorzuhalten.

Zuständig / Kontrollen:

Die Reinigungsarbeiten werden durch die beauftragte Reinigungsfirma kalendertäglich nach Schulschluss durchgeführt. Dafür bleiben die Schülerstühle unten. Es werden auch die Verbrauchsmaterialen ersetzt.

Kontrollen – insbesondere während der Pausen – obliegen dem Lehrpersonal.

Nach der ersten großen Pause wird eine zusätzliche Reinigung derToiletten durch eine Reinigungskraft durchgeführt. Diese kontrolliert auch die Verbrauchsmaterialien (Seife, Toilettenpapier, Einmalhandtücher und Desinfektion).  Wird fortgeführt?

 

7.2.      Händereinigung

Händewaschen und ggf. Händedesinfektion sind die wichtigsten Maßnahmen zur Infektionsverhütung und Infektionsbekämpfung. Das Waschen der Hände ist der wichtigste Bestandteil der Hygiene, denn hierbei wird die Keimzahl auf den Händen erheblich reduziert. Die hygienische Händedesinfektion bewirkt eine Abtötung von Infektionserregern wie Bakterien oder Viren.

Händereinigung ist daher durchzuführen:

  • nach jedem Toilettengang,
  • vor und nach dem Umgang mit Lebensmitteln, und dem Essen,
  • bei Bedarf,
  • nach Tierkontakt.

Händedesinfektion ist zusätzlich vom Personal (Lehrkräfte, Reinigungskräfte etc.) durchzuführen:

  • nach Kontakt mit Stuhl, Urin, Erbrochenem, Blut oder anderen
  • Körperausscheidungen,
  • nach Ablegen von Schutzhandschuhen,
  • nach Verunreinigung mit infektiösem Material,
  • nach dem Kontakt mit erkrankten Schülerinnen und Schülern oder erkranktem Personal

Durchführung: Eine ausreichende Menge (3-5 ml) des Desinfektionsmittels in die trockenen Hände geben und einreiben. Dabei Handgelenke, Fingerkuppen, Fingerzwischenräume, Daumen und Nagelpfalz berücksichtigen und die vom Hersteller angegebene Einwirkzeit beachten. Während der Einwirkzeit müssen die Hände von der Desinfektionslösung feuchtgehalten werden.

Bei vorhersehbarem Kontakt mit Ausscheidungen, Blut oder Ähnlichem ist das

Tragen von Einmalhandschuhen zu empfehlen.

Zuständig / Kontrolle:

Jede Person in eigener Verantwortung!

           

7.3.      Flächenreinigung

Toilettensitze, Urinale, Armaturen, Waschbecken, Duschbereiche, Fußböden und Türklinken sind täglich feucht zu reinigen. Bei Verschmutzung mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination eine prophylaktische Wisch-Desinfektion mit einem in

Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch (VAH-Liste) erforderlich. Eine effektive Desinfektion wird erreicht, wenn ein geeignetes Desinfektionsmittel in der vorgeschriebenen Konzentration und unter Beachtung der Einwirkzeit angewendet wird. Hierzu müssen die Herstellerangaben des Desinfektionsmittels beachtet werden. Bei der Desinfektion ist geeignete Schutzkleidung, wie Arbeitsgummihandschuhe und/oder Schürze, zu tragen.

 Zuständig / Kontrolle:

Die Reinigung wird durch die beauftragte Reinigungsfirma durchgeführt. Kontrolle erfolgt durch das Gebäudemanagement.

 

8.         Persönliche Hygiene der Schüler*innen und Lehrer*innen

Alle sollten im Sinne der Gesundheitsförderung und -erziehung über die Notwendigkeit eines hygienischen Verhaltens unterrichtet werden und eine korrekte Händehygiene erlernen. Insbesondere erfolgt die Belehrung über die erforderliche Handdesinfektion bei Betreten des Schulgebäudes.

Eine Händereinigung sollte nach dem Spielen auf dem Schulhof, bei Verschmutzung, vor dem Essen, nach Toilettenbenutzung und nach Kontakt mit Tieren sowie bei Bedarf erfolgen.

Alle Personen sind gehalten, die Husten- und Nießetikette zu beachten, d.h., kein Husten in Richtung einer anderen Person und Nießen in die Armbeuge. Bedarfsgegenstände, wie Gläser, Flaschen zum Trinken, Löffel etc. sollten nicht gemeinsam genutzt werden. Auf das Händeschütteln zur Begrüßung / eine Umarmung etc. soll verzichtet werden!

In allen Klassen wird durch Plakatierung und regelmäßige Gespräche auf die Hygieneregeln hingewiesen.

 

9.         Meldepflicht und Sofortmaßnahmen

Falls Fieber über 38°C und / oder folgende Beschwerden

  • grippale Symptome (erhöhte Temperatur, Unwohlsein, Gliederschmerzen)
  • plötzlich auftretendes, schnell steigendes, hohes Fieber (über 38 °C)
  • Halsentzündung mit Kratzen, Husten und Heiserkeit
  • Atemprobleme
  • Kopfschmerzen
  • Infekt der unteren Luftwege (Husten/Lungenentzündung) ohne vorherigen Infekt der oberen Luftwege (Halsschmerzen oder ähnliches)
  • Entzündung beider Lungenflügel
  • in einzelnen Fällen auch eine Durchfallerkrankung

auftreten sollten, besteht die Verpflichtung, die Schule nicht aufzusuchen und einen Arzt zu konsultieren. Das gleiche gilt, sofern bekannt wird, dass der/die Schüler*in Kontakt zu einer Corona infizierten Person hatte.

Es erfolgt eine sofortige Information der Schule und in Absprache zwischen Erziehungsberechtigten mit dem konsultierten Arzt / der konsultierten Ärztin die Information des Kreisgesundheitsamtes des OBK.

Ergänzender Hinweis: Der Schulträger hat den Schulen (Sekretariat) kontaktlose Fieberthermometer zur Verfügung gestellt. Sollte während der Unterrichtszeit es erforderlich sein, kann im Sekretariat bei Schüler*innen / Lehrer*innen eine Temperaturkontrolle erfolgen. Wobei gilt: Lieber einmal zu viel als einmal zu wenig!

 

10.         OGS- und Betreuungsangebote

Offene und gebundene Ganztags- und Betreuungsangebote werden im Schuljahr 2020/2021 im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten unter Beachtung des schulischen Hygienekonzeptes wieder regulär aufgenommen. Die Mitwirkung externer Partner im Ganztag ist ebenfalls wieder vollständig möglich und wird vor Ort im Rahmen der bestehenden Konzepte ausgestaltet. Auch Fahrten und Exkursionen können im neuen Schuljahr wieder stattfinden. Die jeweils gültigen Regelungen der CoronaSchVO und ihrer Anlage sind zu beachten. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gilt entsprechend den vorstehenden Regelungen zum Schulbetrieb. Zudem gilt für den Bereich der OGS, dass das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den Gruppenräumen der Ganztags- und Betreuungsangebote nicht erforderlich ist.

Eine Mittagsverpflegung durch Dienstleister findet derzeit noch nicht statt.

 

11.         Sportunterricht

Mit der Rückkehr zum angepassten Schulbetrieb in Corona-Zeiten zum Schuljahr 2020/2021 wird der Unterricht auch im Fach Sport möglichst in vollem Umfang wiederaufgenommen. Auf Grund des § 9 Absatz 7 der CoronaSchVO ist Sportunterricht erlaubt. Im Sportunterricht muss keine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden. Der Sportunterricht soll im Zeitraum bis zu den Herbstferien , wenn möglich, im Freien stattfinden. Kontaktsport (wie z.B. Fußball) ist zu vermeiden. Gründliches Händewaschen oder eine wirksame Handdesinfektion nach dem Sport sind zwingend erforderlich.

 

12.         Musikunterricht

Der schulische Musikunterricht findet im Schuljahr 2020/2021 in seinen unterschiedlichen Ausprägungen statt. Gemeinsames Singen in geschlossenen Räumen ist vorerst bis zu den Herbstferien nicht gestattet.

 

13.       Belehrungen des Aufsichts-, Erziehungs- und Lehrpersonals

Die Personen werden durch die Schulleitung belehrt. Der HCP-N wird jeder Aufsichts-, Erziehungs- und Lehrperson gegen Unterschrift ausgehändigt.

 

14.       Belehrungen der Eltern und Schulkinder

Die Kinder werden in erster Linie von ihren Klassenlehrer*innen sowie jeglichem Lehr-, Erziehungs- und Aufsichtspersonal belehrt.

Eltern werden durch die Schulleitung belehrt. Der HCP-N wird per E-Mail an die Eltern versandt und auf der Homepage der Schule veröffentlicht.

 

Dieser Hygieneplan tritt ab dem 12.08.2020 in Kraft.

 

Nümbrecht, den 12.08.2020

 

Für den Schulträger                                          die GGS Nümbrecht                  

 

 

 

         gez.                                                           gez.                                      

(Hilko Redenius)                                            (Ingo Breuer)

  Bürgermeister                                              Schulleiter                                         

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